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MEDIEN / BERICHTE / MITTEILUNGEN

Medien-Berichte

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Medien-Mitteilungen

2019.05.02.

Offener Brief an den Regierungsrat von Basel-Stadt

 

Dürfen öffentlich-rechtliche Kirchen einen Abstimmungskampf in eigener Sache führen?

 

Sehr geehrte Regierungsrätinnen, sehr geehrte Regierungsräte

Um in eigener Sache zu werben, haben die 4 öffentlich-rechtlichen Kirchen im ganzen Kanton Plakate aufhängen und über 100’000 Abstimmungsbroschüren in alle privaten Haushalte verteilen lassen. Angesichts dieser Kampagne durch die 4 öffentlich-rechtlichen Kirchen möchten wir dem Regierungsrat folgende Fragen unterbreiten:

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1. Lässt sich die Abstimmungs-Propaganda der 4 betroffenen Kirchen mit ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung vereinbaren? Dürfen öffentlich-rechtliche Institutionen in eigener Sache wie privatrechtliche Organisationen in den Abstimmungskampf eingreifen?

2. Wenn nein, was unternimmt der Regierungsrat?

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3. Steht diese teure Kampagne nicht im Widerspruch zur Behauptung der Kirchen, über 'kein' Geld zu verfügen?

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4. Zeigt dies nicht die Notwendigkeit, die 4 öffentlich-rechtlichen Kirchen - mit spezifischen Rechten und Pflichten - den privatrechtlichen Kirchen und den anderen hunderten Vereinen, Hilfswerken, Cliquen oder Sportclubs gleichzustellen?
5. Ist es nicht eine Frage der Glaubwürdigkeit, die Regeln so zu gestalten, dass für alle Weltanschauungsgemeinschaften - religiöse oder weltliche, traditionelle und andere - die gleichen Pflichten und Rechte gelten?


6. Was unternimmt die Regierung, die 49,6 % Konfessionsfreien und deren Weltanschauungsgemeinschaften in unserem Kanton gleichwertig zu behandeln?
7. Wie unterstützt die basel-städtische Regierung die vielen Nichtgläubigen auf der ganzen Welt, die der Willkür religionsnaher Regierungen ausgesetzt sind (Todesstrafe für Atheisten und Apostaten in 13 Ländern der Welt).

Besten Dank, dass Sie sich dieser Sache annehmen. Für Fragen oder die Vertiefung unserer Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Für das Komitee "Nein zum Rueckschritt Kirche Staat"
Luka Takoa
Sandra Lucco

Nein.zum.Rueckschritt.Kirche.Staat@gmail.com
www.Nein-zum-Rueckschritt-Kirche-Staat.ch
Eichhornstrasse 1
4059 Basel

2019.04.15.

Nein zur Basler Steuergesetz-Revision 'direkte Steuern',

Nein zum Rückschritt Kirche-Staat.

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Das Bündnis von Konfessionslosen, Demokraten und kritischen Christen lanciert (morgen/heute/am) Montag seine Abstimmungskampagne gegen die Basler Steuergesetz-Revision.

Dieses Gesetz soll neu die Eintreibung der Kirchen-Mitgliedsbeiträge durch den Staat ermöglichen.

Dies widerspricht nach Ansicht des Komitees 'Nein zum Rueckschritt Kirche Staat' der Neutralität des Staats, bevorzugt 4 Kirchen gegenüber 130 Vereinen und verletzt den Datenschutz.

Mit 50% Konfessionsfreien tickt Basel mit Genf und Neuenburg anders als andere konservative Kantone.

Wer heute die Aushöhlung der 'weitgehenden Trennung von Kirche und Staat' nicht stoppt, muss sich nicht wundern, wenn morgen weitere religiöse Kreise wie Moschee-Vereine oder Scientology die gleichen Forderungen stellen werden.

Unterstützung erhällt das Komitee von prominenter Seite: neben dem Vizepräsidenten der SP Basel-Stadt B. Baumgartner, dem Co-Präsidenten von Operation Libero B. Schenker, Alt-Gerichtspräsident A. Heierli und BastA-Co-Präsidentin H. Mück unterstützen viele Historiker, Wissenschaftler, Gewerkschafter, Philosophen und Künstler das Nein zur Steuergesetz-Revision 'direkte Steuern'.

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Komitee "Nein zum Rueckschritt Kirche Staat"                                      

2018.11.30.

Bewirtschaftung von Kirchen-Mitglieder-Beiträgen ist nicht Sache des Staates

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Keine Weltanschauungs-Daten bei der Steuerverwaltung!

Die Freidenkenden Nordwestschweiz und die Humanistischen Atheisten ergreifen das Referendum gegen den Grossratsbeschluss vom 14.11.2018, welcher das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat untergräbt und den staatlichen Steuerbehörden neu die Erhebung und Bewirtschaftung der Mitgliederbeiträge von Kirchen, und damit von Weltanschauungs-Daten, erlauben soll.

 

Bisher mussten die Weltanschauungsgemeinschaften - was auch normal ist - selbst ihre Mitgliederbeiträge erheben. Nun soll es aber möglich sein, dass die anerkannten Kirchen dem Staat  diese Aufgabe übertragen können. Dies wiederspricht nach Meinung der Basler Konfessionsfreien eindeutig der Neutralität des Staates gegenüber allen Weltanschauungsgemeinschaften. Während weltweit der Pluralismus durch einseitige Haltung von Staaten zu einzelnen Religionsgemeinschaften gefährdet ist, macht eine Mehrheit des Grossen Rates in Basel-Stadt, wo Konfessionsfreie sogar einen grösseren Anteil ausmachen als alle Kirchenmitglieder, einen Schritt in die falsche Richtung. Weil Kirchen klagen, dass ihnen die Eintreibung der Kirchensteuern finanziell über die Ohren wächst, soll nun die Allgemeinheit einspringen.

  

Dadurch wird der Datenschutz, der Schutz der Daten über weltanschauliche Belange grob verletzt, denn von nun an soll die weltanschauliche Zugehörigkeit bei den Steuerbehörden gespeichert und bewirtschaftet werden.

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Dazu sagen die Freidenkenden und Humanistischen Atheisten nein. Denn Eintreibung der Mitgliederbeiträge ist Sache der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften selbst. Es geht nicht an, dass die Allgemeinheit für einzelne Religionsgemeinschaften 'Dienstleistungen' erbringt, während andere Gemeinschaften explizit von dieser ausgeschlossen sind.

   

Humanistische Atheisten, Luka Takoa

Freidenkende Nordwestschweiz, Felix Dürler                                                    

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