SECULAR: Kirchen-Austritt
37,5% der Deutschen und 28% der Schweizer Bevölkerung sind konfessionsfrei (2018). In Österreich sind die Konfessionsfreien die zweitgrösste Weltanschauungs-Gemeinschaft.
Selbst über 20 % der Katholiken der Schweiz glauben nicht oder zweifeln an Gott (2014).
Wie können Sie aus der Kirche/Religionsgemeinschaft austreten?
Laden Sie das Kirchen-Austritts-Formular runter.
In der Schweiz schicken Sie dieses an Ihre Kirche, in Österreich an die Bezirksverwaltung. In Deutschland wird beim Austritt meistens eine persönliche Vorsprache verlangt.
(Details > siehe auf dem Formular oder unten).
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Senden Sie die Austritts-Erklärung eingeschrieben.
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Füllen Sie das Formular für alle Familienmitglieder vollständig aus und unterschreiben Sie es (alle Personen über 16).
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Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.
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Berücksichtigen Sie die speziellen unterschiedlichen Austritts-Bedingungen und Adressaten je nach Land.
Spezielle Bedingungen
Schweiz
Senden Sie das unterschriebene Formular eingeschrieben (einschreiben) an:
Religionsgemeinschaft
Kirchgemeinde / Pfarramt
Sekretariat / Präsident/Vorsteher / Verantwortliche für Kirchenaustritte
Strasse Nr.
PLZ Ort
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Kantone St. Gallen + Appenzell: Unterschrift muss (beim Austritt aus einer 'anerkannten' Kirche) durch die Einwohnerbehörde beglaubigt sein.
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Wallis: Man muss zusätzlich jedes Jahr von der Gemeinde bei den Steuern eine “Ordentliche Reduktion” verlangen (um zumindest einen Teil des Kultusaufwandes zurückzuerhalten),
Österreich
Beim Austritt aus folgenden anerkannten Religionsgemeinschaften (Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI), Altkatholische Kirche, Armenisch-apostolische Kirche, Evangelische Kirche A.B. und H.B., Evangelisch-methodistische Kirche (EmK), Freikirchen in Österreich, Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche, Islamische Glaubensgemeinschaft, Israelitische Religionsgesellschaft, Jehovas Zeugen, Katholische Kirche, Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), Koptisch-orthodoxe Kirche, Neuapostolische Kirche, Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft, Syrisch-orthodoxe Kirche):
Senden Sie das unterschriebene Formular eingeschrieben (einschreiben) an:
Bezirkshauptmannschaft / Magistrat / Magistratisches Bezirksamt Wien
Strasse Nr.
PLZ Ort
Folgende Unterlagen sind in Kopie beizulegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft
(z.B. Taufschein, Firm- oder Konfirmationsbestätigung)
- bei Namensänderung: Trauschein
Beim Austritt aus anderen Religionsgemeinschaften: Senden Sie das unterschriebene Formular eingeschrieben (einschreiben) an die Adresse der entsprechenden Kirche.
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weitere Info unter www.kirchenaustritt.de/austria
weitere Infos zu diesem Thema:
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Answers Without Questions
Deutschland
Beim Austritt aus folgenden anerkannten Religionsgemeinschaften (Alt-Katholische Kirche, Ahmadiyya Muslim Jamaat, Bahai, Christengemeinschaft, Christian Science, evangelische Freikirchen, Evangelische Kirche, Israelitischen Kultusgemeinden, Neuapostolische Kirche, Römisch-katholischen Kirche, Zeugen Jehovas):
Nehmen Sie das unterschriebene Formular und geben Sie es persönlich an folgender Stelle ab:
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in den meisten Bundesländern: beim Standesamt (Baden-Württemberg , Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen).
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in Bremen: bei der Kirche
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in Hessen: bei der Gemeindeverwaltung
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in Nordrhein-Westfalen: beim Amtsgericht
benötigte Dokumente (bitte mitnehmen):
- gültiger Personalausweis / Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
- Familienbuch / Zivilstand
Beim Austritt aus anderen Religionsgemeinschaften: Senden Sie das unterschriebene Formular eingeschrieben (einschreiben) an die Adresse der entsprechenden Kirche.
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weitere Info unter www.kirchenaustritt.de
Godbye
Gott und Propheten, Jüngstes Gericht und 'Leben' nach dem Tod ...
Du führst ein freies Leben mit Respekt gegenüber Mitmenschen und Natur, glaubst aber nicht an Gott, Auferstehung, Jenseits und Fegefeuer,
dann ist es höchste Zeit bye bye zu sagen.