SECULAR: Kirchen-Austritt
37,5% der Deutschen und 28% der Schweizer Bevölkerung sind konfessionsfrei (2018). In Österreich sind die Konfessionsfreien die zweitgrösste Weltanschauungs-Gemeinschaft.
Selbst über 20 % der Katholiken der Schweiz glauben nicht oder zweifeln an Gott (2014).
Wie können Sie aus der Kirche/Religionsgemeinschaft austreten?
Laden Sie das Kirchen-Austritts-Formular runter.
In der Schweiz schicken Sie dieses an Ihre Kirche, in Österreich an die Bezirksverwaltung. In Deutschland wird beim Austritt meistens eine persönliche Vorsprache verlangt.
(Details > siehe auf dem Formular oder unten).
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Senden Sie die Austritts-Erklärung eingeschrieben.
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Füllen Sie das Formular für alle Familienmitglieder vollständig aus und unterschreiben Sie es (alle Personen über 16).
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Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.
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Berücksichtigen Sie die speziellen unterschiedlichen Austritts-Bedingungen und Adressaten je nach Land.
Spezielle Bedingungen
Schweiz
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Senden Sie das unterschriebene Formular eingeschrieben (einschreiben) an:
Religionsgemeinschaft
Kirchgemeinde / Pfarramt
Sekretariat / Präsident/Vorsteher / Verantwortliche für Kirchenaustritte
Strasse Nr.
PLZ Ort
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Kantone St. Gallen + Appenzell: Unterschrift muss (beim Austritt aus einer 'anerkannten' Kirche) durch die Einwohnerbehörde beglaubigt sein.
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Wallis: Man muss zusätzlich jedes Jahr von der Gemeinde bei den Steuern eine “Ordentliche Reduktion” verlangen (um zumindest einen Teil des Kultusaufwandes zurückzuerhalten),
Österreich
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Beim Austritt aus folgenden anerkannten Religionsgemeinschaften (Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI), Altkatholische Kirche, Armenisch-apostolische Kirche, Evangelische Kirche A.B. und H.B., Evangelisch-methodistische Kirche (EmK), Freikirchen in Österreich, Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche, Islamische Glaubensgemeinschaft, Israelitische Religionsgesellschaft, Jehovas Zeugen, Katholische Kirche, Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), Koptisch-orthodoxe Kirche, Neuapostolische Kirche, Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft, Syrisch-orthodoxe Kirche):
Senden Sie das unterschriebene Formular eingeschrieben (einschreiben) an:
Bezirkshauptmannschaft / Magistrat / Magistratisches Bezirksamt Wien
Strasse Nr.
PLZ Ort
Folgende Unterlagen sind in Kopie beizulegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft
(z.B. Taufschein, Firm- oder Konfirmationsbestätigung)
- bei Namensänderung: Trauschein
Beim Austritt aus anderen Religionsgemeinschaften: Senden Sie das unterschriebene Formular eingeschrieben (einschreiben) an die Adresse der entsprechenden Kirche.
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weitere Info unter www.kirchenaustritt.de/austria
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weitere Infos zu diesem Thema:
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Answers Without Questions
Deutschland
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Beim Austritt aus folgenden anerkannten Religionsgemeinschaften (Alt-Katholische Kirche, Ahmadiyya Muslim Jamaat, Bahai, Christengemeinschaft, Christian Science, evangelische Freikirchen, Evangelische Kirche, Israelitischen Kultusgemeinden, Neuapostolische Kirche, Römisch-katholischen Kirche, Zeugen Jehovas):
Nehmen Sie das unterschriebene Formular und geben Sie es persönlich an folgender Stelle ab:
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in den meisten Bundesländern: beim Standesamt (Baden-Württemberg , Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen).
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in Bremen: bei der Kirche
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in Hessen: bei der Gemeindeverwaltung
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in Nordrhein-Westfalen: beim Amtsgericht
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benötigte Dokumente (bitte mitnehmen):
- gültiger Personalausweis / Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
- Familienbuch / Zivilstand
Beim Austritt aus anderen Religionsgemeinschaften: Senden Sie das unterschriebene Formular eingeschrieben (einschreiben) an die Adresse der entsprechenden Kirche.
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weitere Info unter www.kirchenaustritt.de
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Godbye
Gott und Propheten, Jüngstes Gericht und 'Leben' nach dem Tod ...
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Du führst ein freies Leben mit Respekt gegenüber Mitmenschen und Natur, glaubst aber nicht an Gott, Auferstehung, Jenseits und Fegefeuer,
dann ist es höchste Zeit bye bye zu sagen.